Zum Erlangen einer Lenkerberechtigung ist die Überprüfung einer entsprechenden gesundheitlichen Eignung erforderlich. Als Gutachterin nach dem Führerscheingesetz § 8 führe ich folgende Untersuchungen für Sie durch:
- Medizinische Erstbegutachtung zur Erlangung der Lenkerberechtigung
- Begutachtung bei Verlängerung der Lenkerberechtigung
- Bei Führerscheinklassen für (Schwer-) Lastkraftwagen
- Bei Lenkerberechtigung limitierenden internistischen Erkrankungen (Herz-/Kreislauferkrankungen, Diabetes mellitus)